Architektenleistungen von der Planung bis zur örtlichen Bauaufsicht
VORENTWURFSPLANUNG BIS ZUR FERTIGSTELLUNG
Vorprojektphase bis zum Baubewilligungsverfahren
Beratungsgespräch mit Themenvorgaben, Definition des Raumbedarfs und des Budgets. Welche konkreten Leistungen soll das Architekturbüro Sluszanski
erbringen.
Ausarbeitung und Präsentation der Lösungsmöglichkeiten in skizzenhafter Form (der Vorentwurf)
Durcharbeitung des Lösungsvorschlages auf Basis des vom Bauherrn genehmigten Vorentwurfs, so dass dieser ohne grundsätzliche Abänderung als Grundlage für die
weiteren Teilleistungen dienen kann (der Entwurf).
Erstellen der Einreichpläne auf Basis des vom Auftraggeber genehmgten Entwurfs und Erstellen des Antrags zur Baugenehmigung bei der Baubehörde mit den
erforderlichen Unterlagen und Schriftstücken.
Vertretung des Bauherrn.
Ausführungs- und Detailplanung, Ausschreibung
Erstellen der Polier und Detailpläne auf Basis des genehmigten Einreichplanes in den jeweils erforderlichen Maßstäben
Einbindung der Fachfirmen und der Haustechnikplanung und der Ausführungsstatik
Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfs und der Gestaltung, letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung.
Mitwirkung an der Schlußabnahme des Bauwerks, unmittelbar nach der Fertigstellung.
Führung der notwendigen Verhandlungen mit den Behörden und Sonderfachleuten, Aufstellung des Grobzeitenplans. Koordinieren und Integrieren der Leistungen
anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Überprüfung und Freigabe von Werkstattplänen der ausführenden Firmen.
Zusammenstellen der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Durchführung der Ausschreibung, Einholung der Angebote, Überprüfung und Wertung der
Angebote, Mitwirkung bei der Auftragserteilung, Aufstellung eines Zeit und Zahlungsplanes, Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen.
Örtliche Bauaufsicht
Durchführung der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA)
Koordination des Bauablaufs
Aufmaßkontrolle und Rechnungsprüfung
Zahlungsfreigaben
Mängelfeststellung und Veranlassung zur Behebung der Mängel